Testamentsvollstreckung 

Durch eine An­ord­nung zur Tes­ta­ment­s­voll­streck­ung kann der Erb­las­ser über sei­nen Tod hi­naus sicher stel­len, dass mit sei­nem Ver­­mö­­gen nach sei­nem Wil­len und in sei­nem In­­te­­res­­se ver­­fügt wird. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers bestimmen Sie als Erblasser. So können Sie die Auseinander-setzung unter den Erben und / oder die Erfüllung von Ver­­­­mächt­­nis­­sen anordnen. Als eine Art Treuhänder setzt der Testaments-vollstrecker Ihre Auflagen durch.

  • Erfüllung Ihrer letztwilligen Verfügungen 
  • Steueroptimale Testaments- und
    Vermächtnisgestaltung
  • Schenkung- und Erb­schaft­-
    steuer­er­klä­rung­en
Jürgen Meyer - Steuerberater
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)